Das ist so leider nicht 100% richtig. Du darfst ja an dein Auto nichts dran hängen, was zu schwer ist, selbst wenn du einen LKW-Führerschein hast, darfst du das zulässige Gesamtgewicht des Autos ja nicht überschreiten.
Nein das hat immer noch nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Autos zu tun, sondern mit der zulässigen Anhängelast.
Das Gesamtgewicht sind bei meinem Auto 2,7t, also das Auto selber darf 2,7t wiegen.
Die zulässige Anhängelast sind 2t, also ich darf einen Anhänger, der 2t wiegt dran hängen, unabhängig davon, ob die 2,7t ausgenutzt sind.
Auch zählt letztlich (zumindest bei meinem Führerschein von 2009) das Gesamtgewicht des Gespanns, nicht allein des Anhängers.
Das stimmt nur, wenn der Anhänger schwerer, als 750kg ist.
Mit meinem normalen Führerschein von 2016 darf ich entweder ein Gesamtgewicht (Fahrzeug + Anhänger) von 3,5t bewegen ODER das Zugfahrzeug darf 3,5t wiegen und ich darf einen Anhänger von max. 750kg dran hängen.
So oder so dürfte ich meine Kombi fahren:
2,7t Fahrzeug + 750kg Anhänger = 3,45t
Ist somit unter 3,5t UND der Anhänger wiegt nur max. 750kg.
Und das steht ja sogar auch so in deinem Link...