Das Landgericht München I hat einem Hundehalter 20.000 € für die Behandlungskosten einer verletzten Pfote eines jungen Rhodesian Ridgeback zugesprochen. Das Tier war verletzt worden, weil ein Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit über die Pfote gefahren war.
Pressemitteilung 03/2021 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Ein richtiges Urteil denke ich.
Nachdem 2002 der Schutz von Tieren als Staatszielbestimmung in einer Art Grundrechtsqualität in Art. 20 a des Grundgesetzes aufgenommen wurde, hat sich die Rechtsprechung massiv zu Gunsten von Tieren verändert, insbesondere bei Versicherungsentschädigungen.
Wurden vorher etwa alten Mischlingshunden keine oder so gut wie keine Behandlungskosten zugebilligt (war ja nichts [mehr] wert, hat sich dies gründlich geändert und die damalige reine Orientierung am Vermögenswert fand eine Ende. Gut so.