Für mich ein völlig falsches Signal im allgemeinen Sinne. Wie gehen Menschen mit dieser Information um, die keine Ahnung von Hunden haben? Welche Folgen das haben kann, mag ich mir gar nicht ausmalen. #traurig
Was sagt Ihr dazu?
Für mich ein völlig falsches Signal im allgemeinen Sinne. Wie gehen Menschen mit dieser Information um, die keine Ahnung von Hunden haben? Welche Folgen das haben kann, mag ich mir gar nicht ausmalen. #traurig
Was sagt Ihr dazu?
Hallo, Thomas,
Wie gehen Menschen mit dieser Information um, die keine Ahnung von Hunden haben?
Ganz genau und nicht nur das, macht mir Sorgen.
Öffnet diese Regelung/dieser Gesetzesentwurf, nicht den Leuten Tür und Tor, die generell keine Hunde mögen??
Wie weit gehen diese Leute dann, mit der "sog. Abwehr!!??"
Ist die sog. "Abwehr" wirklich IMMER gerechtfertigt??
In meinen Augen, wieder einmal eine Entscheidung, die GEGEN Hunde getroffen wurde.
L.G.
Ich bin da sehr zwiespalten.
Ja, auf der einen Seite kann es interpretiert werden als Urteil gegen Hunde.
Aber auf der anderen Seite, ich selbst habe auch schon gegen einen Hund mit meiner Tasche gewedelt in der Absicht ihn zu vertreiben. Die klassische Tut-Nix-Situation, ich kam mit meinen beiden angeleinten (!!!) Hunden des Weges und ein großer schwerer Tut-Nix rumpelte natürlich frei gegen meine Mädels. Die gingen ab wie Schmitz Katze, und ich hab mit meiner Tasche rumgefuchtelt, auch tatsächlich in der Absicht den Hund zu treffen um ihn abzuwehren, das gebe ich offen zu.
Oder meine Kollegin, die panische Angst vor Hunden hat, aber trotzdem gerne joggen geht.
Ich kann gar nicht zählen in wie vielen für sie furchtbaren Situationen sie schon war, weil viele Hundehalter einfach viel zu ignorant sind und ihre Hunde frei springen lassen, auch wenn andere Menschen, Jogger etc. kommen. Ja klar, der Hund tut vielleicht ja wirklich nix - aber das weiß der Mensch der Angst vor Hunden hat nicht!!! Sollen Jogger, die ein Hunde-Angstproblem haben nun nicht mehr joggen gehen weil die Leute einfach ihre Hunde nicht anleinen?
Vielleicht bewirkt ja dieses Urteil, dass doch der ein oder andere ignorante Hundehalter lieber seinen Hund an die Strippe nimmt, und wenn es nur aus Angst ist, dass ein Passant nach ihm schlägt weil es nun "zulässig" ist...
Ich selbst sehe dieses Urteil sehr entspannt, weil meine Hunde sind IMMER an der Leine wenn ich anderen Menschen begegne, alleine nur aus Respekt vor diesen und weil vielleicht tatsächlich jemand mit Angst vor Hunden entgegen kommt, das sehe ich dem ja nicht an.
Meine Hund dürfen frei springen auf übersichtlichen menschenleeren Wegen, wenn Menschen kommen rufe ich her und leine an, Problem "für mich" gelöst.
Was sagt Ihr dazu?
na ja, ich denke mal, dass Gericht hat sich ja lediglich auf geltende Gesetze/Verordnungen bezogen und das sollten Gerichte ja auch tun !
Örtliche Gefahrenabwehrordnung greift
Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Wenn sich wirklich alle HH an solche und auch andere Regelungen halten würden, gäbe es vermutlich gar keine Rasselisten und ähnlichen Unfug und solche Urteile wären nicht notwendig. Zugegeben, dieser Gedanke ist reichlich utopisch, aber eben auch eine Überlegung wert bei so etwas.
Hallo Thomas!
Ich finde dieses Urteil zur Abwechslung mal richtig gut!
Wir haben hier ein Gassigebiet quasi direkt vor der Haustür und können es nicht nutzen. Wegen genau diesen Tut-Nixen und deren inkompetenten und, schlimmer noch, völlig ignoranten (!!!) Haltern. Was glaubst du, wie oft ich mit Dumble, nicht mit jedem Rüden kompatibel (ca. 35 kg damals), ihn am Geschirr haltend, dort gestanden habe und ein "ach so lieber" Hund umtanzte uns. Früher mit Dumble und Merlin, Gesamtkamfgewicht ca. 75 kg., war es noch "lustiger".
Oder Betty, Angsthund. Was ist die "begeistert" wenn ein fremder Hund auf sie zustürmt, um mit ihr zu spielen und vom Halter nichts zu sehen ist oder er die Aufforderung, den Hund bitte weg zu holen, völlig ignoriert obwohl er die Situation sieht.
Oder, wie schon Heike schrieb, wenn ein Mensch generell Angst vor Hunden hat.
In meinen Augen haben die Hundehalter die verdammte Pflicht (!), dass sich von ihren Hunden niemand belästigt fühlt! Es ist doch kein Problem, seinen Hund mal kurz anzuleinen und sich mit dem Gegenüber kurz auszutauschen, ob es in Ordnung ist, den Hund wieder frei zu lassen. Ich rede nun nicht mal von der örtlichen Gefahrenabwehr sondern ganz banal von gegenseitigem Respekt und Höflichkeit.
Liebe Grüße,
Wulf, der das Urteil begrüßt, und Dumbledore
P.S.:
Mit Martin Rütter bin ich nicht immer einer Meinung, doch der Satz von ihm stimmt (leider)! ""Der tut nix" ist die andere Formulierung für "Ich habe ihn nicht unter Kontrolle".
Ich schließe mich den Befürwortern an - für mich ist es ein Signal an die ignoranten Hundehalter
In meinen Augen haben die Hundehalter die verdammte Pflicht (!), dass sich von ihren Hunden niemand belästigt fühlt!
Genau so ist es.
Und dabei ist es egal, ab man sich als Angsthundbesitzer belästigt fühlt oder als Jogger oder als Mutter, die Angst um ihre kleinen Kinder hat, wenn so ein Tut-Nix angebrettert kommt, oder ... oder ... oder
Nur durch diese Rücksichtslosigkeit ist die Notwendigkeit zu einem solchen Gesetzt erst entstanden. Und DAS finde ich das eigentlich traurige daran.
Lieber Thomas,
für mich sehe ich das von 2 Seiten. Kann Leute verstehen die Angst vor Hunden haben, bin aber auch skeptisch
ob das nicht ein Freifahrtsschein für jene sind, die Hunde nicht mögen.
Meine 3 können auf dem Acker rennen, spielen und toben, ansonsten kommen sie an die Leine.
So sind sie sicher und andere fühlen sich nicht belästigt.
Liebe Grüße Ramona
Meine Toleranzgrenze für Tutnixe geht gegen null, nachdem ich mal heftig gebissen wurde, weil ich verhindern wollte, dass mein Rüde dem Hund sagt, was Benehmen ist.
Kommt ein Tutnix angebrettert und der Halter hält es nicht für nötig, seinen Liebling zurückzurufen, wird der Hund von mir lernen, dass es keine gute Idee war und er sich sehr unhöflfich benimmt - egal, ob ich mit, oder ohne Hund unterwegs bin. Dazu brauche ich keine Gerichtsurteile.
Hier gibt es zum Glück keine Tutnixe. Im alten Wohnort war es ganz anders. Wenn man da mit einem Angsthund gehen mußte, brauchte man sehr gute Nerven. Rücksicht war für die Halter ein Fremdwort.
LG
„Wenn Ihr Hund unverträglich ist, ist das Ihr Problem“, „Ich bin gleich das Problem für Sie und Ihre Hunde!!“, sag ich nur.
Ich finde das Urteil absolut in Ordnung.
Ich hole Alois und Bazi immer ins rechts, wenn ich die Möglichkeit dazu habe. Und finde es fast schon traurig, dass sich viele Radler und Jogger ‚erleichtert strahlend‘ dafür bedanken.
So soll es doch sein. Ich frage niemanden um Erlaubnis, meine Hunde zu halten = sie nerven niemanden ungebührlich.
Klar, wenn ein Radler ‚mich‘ von hinten überrascht, sind meine Hunde nicht bei Zeiten aus dem Weg. Aber ich bemühe mich, dass es funktioniert.
Und wenn ein ‚netter Tut-Nix‘ meine Hunde umtanzt oder sogar schon drauf hängt.. möchte ich auch die selben Abwehrzugeständnisse.
Oder meine Kollegin, die panische Angst vor Hunden hat, aber trotzdem gerne joggen geht.
Ich kann gar nicht zählen in wie vielen für sie furchtbaren Situationen sie schon war, weil viele Hundehalter einfach viel zu ignorant sind und ihre Hunde frei springen lassen, auch wenn andere Menschen, Jogger etc. kommen.
Es gibt da aber auch die Jogger und Fahrradfahrer, die immer auf Rücksicht beharren, aber selber keine Rücksicht nehmen (das soll jetzt keinesfalls heißen, dass Deine Kollegin so ist). Ich wohne mitten auf dem Land und hier kommt es sehr oft vor, dass Jogger plötzlich hinter mir auftauchen oder Fahrradfahrer an mir vorbei schießen, OHNE sich irgendwie früh genug vorher (die Straße hier lässt sich auf über 700 einsehen!) bemerkbar zu machen. Meine Hunde sind immer angeleint auf diesem Stück, allerdings an 5m-Leinen. Wenn dann einer meint, meinem Hund (da haben wir glücklicherweise nur einen von, der nach vorne geht), blöd kommen zu müssen, kriegt er von mir eins auf die Moppe!
also ich muss gestehen...ich hab so langsam die Schnauze voll von diesen Tut-nixen.....
Es ist nicht das erste mal und wird auch nicht das letzte mal sein....das uns solche Begegnungen erspart bleiben.....
Wie oft sage ich...das es einen Grund hat warum mein Hund an der Leine ist....und wenn Moka penetrant bedrängt wird....reisst mir der Faden....
Der eine springt im Beisein vom Halter übern Zaun...dem ich übrigens schob mehrfach erinnert habe...den Zaun höher zu setzen...und regt sich auf wenn ich weitergehe.... aber der Hund hört.... Joar das seh ich....6...setzen....
Der andere läuft sogar über die Strasse natürlich ohne die Ampel zu drücken und geht direkt auf Moka drauf....auch der Hund hört perfekt...will nur spielen.....klar Moka schmeisst sich unterwürfig hin...und quietscht vor Begeisterung
Usw...
Also entweder ist Moka absolut nicht erzogen....bei Sitz...Sitz sie geht komischerwuse auch bei Fuss..
ich sollte mit ihr nochmal die Schulbank drücken....
Von daher sabbel ich mir keinen ab.....Rüdenabwehrspray...
Finde ich gut...das es so eingeführt wurde ...denn ich werde nicht dabei zu sehen...wie Moka "belästigt" wird
Ich lasse Moka an der Seite auch ins Sitz kommen...wenn uns Radfahrer...Jogger etc...entgegen kommen....gerade bei uns fremden Hunden...nehm ich sie zur Seite...lass sie runterkommen und warte bis diese entweder vorbei sind oder man wird gefragt ob Kontakt zwischen den Hunden erlaubt ist....
In meinen Augen haben die Hundehalter die verdammte Pflicht (!), dass sich von ihren Hunden niemand belästigt fühlt!
Lieber Wulf, das steht außer Frage - Hunde haben weder andere Leute noch andere Hunde zu belästigen - wenn Du Deinen Hund nicht abrufen kannst, hast Du Ihn an der Leine zu lassen - fertig aus. Da bin ich absolut bei Dir. Ich drehe nur den Spieß gedanklich mal um - da drischt ein Passant auf deinen freilaufenden Hund ein (der nur vorbei geht und nicht mal schnüffelt o.ä.) - weil er sich bedroht fühlte - und dann heißt es ... ja, das ist ja nun erlaubt... darüber mache ich mir schon meine Gedanken.
Ich drehe nur den Spieß gedanklich mal um - da drischt ein Passant auf deinen freilaufenden Hund ein (der nur vorbei geht und nicht mal schnüffelt o.ä.) - weil er sich bedroht fühlte - und dann heißt es ... ja, das ist ja nun erlaubt... darüber mache ich mir schon meine Gedanken.
davon wird es bestimmt mit der Zeit genug von geben...die dieses Urteil für sich ausnutzen....zum Nachteil von den Hunden....aber das würde doch durch das Verhalten des Hundes bewiesen werden können oder?
Hallo Thomas!
der nur vorbei geht und nicht mal schnüffelt o.ä.) - weil er sich bedroht fühlte
Hm, Thomas. Mein Hund geht auch an anderen Menschen vorbei - MIT mir. Entweder an der Leine oder, wenn er entsprechend hört, im "Fuß". Und zwar immer an der abgewandten Seite zum Entgegenkommenden.
Btw, ich glaube nun nicht, dass durch dieses Urteil das große hauen und stechen auf freilaufende Hunde beginnt, zumindest nicht mehr als vorher auch. Aber ich kann auch jeden verstehen, der sich, sein Kind oder seinen Hund von einem freilaufenden Hund bedroht fühlt und sich wehrt. Und meist interessiert es ja die Halter des freilaufenden Hundes noch nicht einmal, ob sich der andere bedroht fühlt - bis dieser handgreiflich wird.
Liebe Grüße,
Wulf und Dumbledore
Ich drehe nur den Spieß gedanklich mal um - da drischt ein Passant auf deinen freilaufenden Hund ein (der nur vorbei geht und nicht mal schnüffelt o.ä.) - weil er sich bedroht fühlte - und dann heißt es ... ja, das ist ja nun erlaubt... darüber mache ich mir schon meine Gedanken.
Und genau so eine Situation sollte es meiner Meinung nach nie geben. Wie Wulf schon schrieb und ich ja oben in meinem Post auch schon, meine Hunde sind niemals frei wenn Passanten des Weges kommen, sondern immer mit der Leine mit mir verbunden und eng bei mir, und deswegen wird so eine Situation mich nie treffen, deswegen sehe ich das ja auch so entspannt mit dem Urteil...
Ich denke auch nicht, dass nun die Leute wie Harakiri auf freie Hunde losstürmen und diese prügeln wollen - man müsste ja an einen friedlich auf einer Wiese freilaufenden Hund auch erstmal rankommen mit dieser Motivation, Hunde sind ja auch nicht blöde und spüren sowas sehr schnell denke ich und bleiben auf Abstand
Ich verstehe Euch Beide durchaus - ich kann mich selber nicht komplett davon freisprechen, das Franzi im Feld immer genau an meiner Seite läuft, wenn Passanten entgegenkommen - dafür kommt das einfach zu häufig vor - da ist sie auch mal 4-5m entfernt - natürlich kann ich sie abrufen. Für mich stellt dies Urteil persönlich auch keine Änderung dar.
Ich habe nur leider schon einige Beispiele menschlicher Dummheit erleben dürfen, so dass ich meine Bedenken habe, ob dieses Urteil eventuell eher Vorfälle, in welcher Form auch immer, eher fördert als minimiert.
Hallo Thomas!
Ich habe nur leider schon einige Beispiele menschlicher Dummheit erleben dürfen
Ich leider auch - meist von den Haltern der Tut-Nixe.
dieses Urteil eventuell eher Vorfälle, in welcher Form auch immer, eher fördert als minimiert
Da glaube ich nicht dran denn solche Vorfälle gab es immer schon. Eher hoffe ich, dass sich Halter von Tut-Nixen mal Gedanken über ihr Verhalten und das ihrer Hunde machen. Doch da hoffe ich wohl etwas zu viel...
Mit etwas Respekt, Rücksicht und auch Verständnis von allen Seiten bräuchte es solch ein Urteil eigentlich nicht. Doch diese beiden Dinge sind wohl schon seit einiger Zeit nicht mehr "in".
Liebe Grüße,
Wulf und Dumbledore
Ich weiß gar nicht, ob dieses Urteil bei nicht-Hundehaltern überhaupt so wahrgenommen wird. Ich tue mich schwer mit der Vorstellung, dass da Leute Zeitung lesen, diesen Bericht bzw. das Urteil lesen, und sich dann sagen "super, jetzt kann ich alle Hunde hauen, die mir entgegen kommen".
Ich glaube, würde ich bei meinen Kollegen (fast alles keine Hundehalter) nachfragen, ob sie dieses Urteil überhaupt mitbekommen haben, würden mir vermutlich alle mit "nein" antworten. Zumindest bei uns war es in der Tageszeitung nur ein minikleiner Artikel, der mir auch nur deswegen ins Auge fiel, weil ich eben Hundehalter bin.
Sehe ich wie Heike.
Statt so ein Urteil wäre mir ja ein Urteil lieber, dass besagt, dass der Halter eines Tutnix die Konsequenzen tragen muß, falls seinem Hund etwas passiert, z.B. gebissen wird. Ich finde es sehr ungerecht, wenn ein Halter mit angeleintem Hund, der sich wehrt, zahlen muß und oft auch noch mehr.
Dass Hundehasser Aufwind bekommen könnten, kann ich mir durchaus vorstellen.
LG
Ich bewerte dieses Urteil positiv, auch im Hinblick darauf, dass es ähnliche Gesetze und Urteile gibt, wenn wir von einem anderen Menschen angegriffen werden. Du darfst dich mit angemessenen Mitteln wehren und deine Familie/Sachen verteidigen. Das ist dein Recht.
Hunde können durchaus gefährlich sein, das wissen wir doch alle. Sie können deine Hunde, oder dich gefährlich verletzen. Da muss ich mich verteidigen dürfen!
Im obigen Link geht es um ein Gerichtsurteil. Wie beim Menschen heißt das nicht, dass jeder mit einer Waffe herumlaufen und einen anderen Menschen zusammenschlagen kann, nur weil er sich bedroht fühlt. Im Falle einer Anzeige wird dann vor Gericht entschieden, ob die Abwehr gerechtfertigt und die Wahl des Mittels der Wehr angemessen war. Notwehr und die Wahl der Mittel gehen Hand in Hand.
Genauso hier: Du kannst mit einem Stock oder ähnlichen versuchen, den Hund von dir abzuwehren, aber ihn nicht erstechen, solange der Hund nicht klar einen Angriff geritten hat. Hat der Angreifer bereits gebissen, dann kannst du massiver werden.
Wie oft kommt es doch vor, dass jemand versucht, einen Angreifer seinem Hund vom Pelz zu halten, und der Halter dessen will ihn dafür verklagen!
In meinem langen Leben ist mir schon viel passiert, daher begrüße ich dieses Urteil. Es bleibt dir als Hundehalter belassen, eine in deinen Augen nicht gerechtfertigte Abwehr deines gutmütigen Hundes anzuzeigen. Das obige Gerichtsurteil ist kein Freifahrschein für Hundehasser, sondern eine Ermahnung an die Tut-Nixe.
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