Hallo zusammen,
habe gerade einen Fachartikel über die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht in Brandenburg gelesen. Stimmt dieser Sachverhalt wirklich??
Hallo zusammen,
habe gerade einen Fachartikel über die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht in Brandenburg gelesen. Stimmt dieser Sachverhalt wirklich??
ich hab mal gegoogelt....das bezieht sich auf "gefährliche Hunde" ....
Wobei ich anmerken möchte, das jeder Hundehalter eine solche Versicherung für seinen Hund abschliessen sollte...damit man nicht auf dem passierten schaden sitzenbleibt....der auch mal in die Höhe schießen kann.....
Z.b. Hund entläuft....Auto kann nicht ausweichen und fährt in einen Baum...schlimmeres bei Menschenschäden
Für mich gibt's da kein überlegen..ob gross oder klein....Haftpflicht ist für mich ein absolutes muss
Mal abgesehen davon, dass es für mich kein Thema ist, meinen Hund zu versichern, ist es bei unserer Gemeinde auch Pflicht! Man wird direkt nach der Versicherung gefragt, wenn man den Hund wegen der Hundesteuer dort anmeldet. Keine Ahnung, was es für Konsequenzen hätte, wenn der Hund nicht versichert ist...
Bei uns ist eine Haftpflicht vorgeschrieben, was ich auch richtig finde.
LG
Bei uns ist die Haftpflicht nicht vorgeschrieben von der Gemeinde, nur wenn du irgendwas mit dem Hund machen willst, in einem Verein oder irgendwo irgendeinen Kurs machen möchtest, dann ist ne Versicherung nötig.
Ich wäre aber auch für eine Pflicht, fände ich gut. Wobei ich niemanden kenne, der keine Versicherung hat, egal ob Pflicht oder nicht, jedenfalls nicht in meinem Bekanntenkreis.
Hallo,
Ich kann mich Euren Ausführungen nur anschliessen!!
Für mich, ist es selbstverständlich, dass der Vierbeiner versichert ist!!
Gilt auch, für unseren Bekanntenkreis.
Ob es bei uns Vorschrift ist, glaube ich nicht, bin mir aber nicht sicher.
L.G.
Bei uns in NRW ist die Haftpflicht nur für "Große Hunde" und Listenhunde vorgeschrieben.
Die Police wird auch bei der Anmeldung abgefragt.
Für mich wäre die Größe aber egal, wenn Hund auf die Straße läuft, und deshalb ein Unfall geschieht ist man mit Versicherung auf der sicheren Seite.
Das gleiche sollte meines Erachtens auch für freigänger Katzen gelten.
joh, NRW muss man für 20/40 (also 20 kg und/oder 40 cm) Hunde Haftpflicht, Chip Nr. und Sachkunde nachweisen. Warum nur ab 20/40 ist mir zwar ein Rätsel, aber hier in der Gemeinde ist es zumindest so. Die Lady vom Amt wusste auch nicht warum es so ist.
Egal, eine Haftpflicht finde ich auch wichtig, wurscht ob für einen Bernhardiner oder einen Jack Russel, o.ä..
Hunde Haftpflicht, Chip Nr. und Sachkunde nachweisen.
In NDS auch - für alle Hunde - ohne ist keine Anmeldung möglich. Was ich allerdings nicht akzeptieren kann ist, dass man seine Hunde zusätzlich noch im Hunderegister anmelden muß. Kostenpflichtig versteht sich. Tasso wäre ausreichend. Mir kommt die Aktion eher nach "Eine Hand wäscht die andere" und füllt die Kasse voll.
LG
Hier ist auch eine Anmeldung nur mit Vorlage der Haftpflichtversicherungspolice möglich, auch für meine Zwerge.
Aber ich find's schon in Ordnung, kann ja alles mögliche passieren.
Hallo, Tom,
Egal, eine Haftpflicht finde ich auch wichtig, wurscht ob für einen Bernhardiner oder einen Jack Russel,
Für letztere Rasse, auf jeden Fall!!
L.G.
In NDS auch - für alle Hunde - ohne ist keine Anmeldung möglich. Was ich allerdings nicht akzeptieren kann ist, dass man seine Hunde zusätzlich noch im Hunderegister anmelden muß. Kostenpflichtig versteht sich. Tasso wäre ausreichend. Mir kommt die Aktion eher nach "Eine Hand wäscht die andere" und füllt die Kasse voll.
LG
Das kann ich klären, da ich damit arbeite:
Dieses Register ist für die Ämter gedacht, das im Falle eines Falles, zum Beispiel es gab ein Beißvorfall, gleich alle Beteiligten ausfindig gemacht werden können.
Oder wenn wir einen Fundhund haben, der gechipt und registriert ist, kann seinem Besitzer zurück gegeben werden. Wenn nicht, geht er ins Tierheim.
Und die Pauschale ist ja einmalig und bei online Registrierung unter 20€.
ich finde das völlig über flüssig da Tasso den gleichen zweck kostenlos erfüllt... LG Martina
ich finde das völlig über flüssig da Tasso den gleichen zweck kostenlos erfüllt... LG Martina
Sehe ich auch so. Susa, dass sind Ausreden! ...... und Schikanen für die HH.
LG
na ja, das Amt (also Land NS) hat ja dieses Register zur Pflicht gemacht, also ist es auch (nur ?) in deren Interesse.
Ich vermute mal, es geht vorrangig darum, einen Hundehalter, wegen evtl. Fehlverhalten, also z.B. Beißvorfall, u.s.w. ausfindig machen und auch belangen zu können. Ob Tasso da nun immer mitspielen würde, oder überhaupt muss, das vermute ich mal eher nicht .
Dieses offizielle Haustierregister aber mit Sicherheit und das wird wohl auch der eigentliche Hintergrund sein. Sonst würde Tasso ja wirklich vollkommen ausreichen, um z.B. einen Hund wieder Nachhause zu vermitteln
Tasso hatte damals angeboten, dass zu übernehmen - es wurde abgelehnt.
Aber mal abgesehen von den ganzen Registrierungen, ich glaube nicht, dass man damit einen Halter ausfindig machen kann.
Folgende Situation: Ein Tutnix kommt angerannt, es kommt zu einer Beißerei - vielleicht wird der Halter des anderen Hundes auch gebissen, Tutnix haut gleich wieder ab, sein Halter ist nicht zu sehen, bzw. haut auch ab.
Wie soll man dann den Halter finden, da hilft auch kein Register!
LG
nochmal na ja :
Natürlich gibt es immer unzählige Situationen in denen nix hilft, aber die Wahrscheinlichkeit mit einer Registrierung bei einer entsprechenden, auskunftpflichtigen Stelle, ist die Wahrscheinlichkeit mit Sicherheit deutlich größer.
Ich vermute (!) halt, das ist der Hintergrund und nicht die Vermittlung von Fundtieren.
http://Wozu dient das Zentrale Register?
http://Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben. In § 16 Abs. 1 NHundG wird der Zweck
des Zentralen Registers gesetzlich festgelegt. Dort heisst es: "(1)Das Fachministerium führt ein zentrales Register, in dem diehttp://Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 6 gespeichert werden. (2)Das Register dient der Identifizierung eines Hundes,http://der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden inhttp://Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter!
Den letzten Satz finde ich am Besten.... dafür kann man ruhig 20 Euro bezahlen!
LG MARTINA
na ja, das Amt (also Land NS) hat ja dieses Register zur Pflicht gemacht, also ist es auch (nur ?) in deren Interesse.
Ich vermute mal, es geht vorrangig darum, einen Hundehalter, wegen evtl. Fehlverhalten, also z.B. Beißvorfall, u.s.w. ausfindig machen und auch belangen zu können. Ob Tasso da nun immer mitspielen würde, oder überhaupt muss, das vermute ich mal eher nicht.
Dieses offizielle Haustierregister aber mit Sicherheit und das wird wohl auch der eigentliche Hintergrund sein. Sonst würde Tasso ja wirklich vollkommen ausreichen, um z.B. einen Hund wieder Nachhause zu vermitteln
Tasso ist eine private Organisation und nicht berechtigt Daten rauszugeben.
Nicht mal ich als Amt bekomme dort Daten. DAs ist echt schwierig. Bei mir im Fundbüro wurde mal ne Hundemarke abgegeben. Ich hatte nicht die Chance den Halter zu ermitteln (war nicht von uns die Marke) um ihn anzuschreiben. DAs hat dann Tasso übernommen und war mega langwierig.
Tasso hatte damals angeboten, dass zu übernehmen - es wurde abgelehnt.
Aber mal abgesehen von den ganzen Registrierungen, ich glaube nicht, dass man damit einen Halter ausfindig machen kann.
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Folgende Situation: Ein Tutnix kommt angerannt, es kommt zu einer Beißerei - vielleicht wird der Halter des anderen Hundes auch gebissen, Tutnix haut gleich wieder ab, sein Halter ist nicht zu sehen, bzw. haut auch ab.
Wie soll man dann den Halter finden, da hilft auch kein Register!
LG
In diesem Falle könnte Tasso auch nichts machen.
Für Hund soll die vorgeschrieben sein, aber für den Menschen nicht. Schön verrückt. Natürlich ist das aber sinnvol
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